
Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien erklären
Erklären Sie Mieteinnahmen aus Ihrer Immobilie in Spanien mit dem Modelo 210. Estity führt Sie durch Einkommen, Ausgaben und Mietzeiträume bis zur digitalen Einreichung.
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Wenn Sie als Nichtansässiger eine Immobilie in Spanien verkauft haben, müssen eventuelle Kapitalgewinne in Spanien erklärt werden. Estity hilft Ihnen, die Kapitalgewinne zu berechnen
Estity ist als Sozialpartner bei der spanischen Steuerbehörde, Agencia Tributaria (AEAT), registriert und kann Erklärungen digital für unsere Kunden einreichen.


Wenn ein Nicht-Ansässiger eine Immobilie in Spanien verkauft, wird jeder Kapitalgewinn in Spanien besteuert. Der Kapitalgewinn wird hauptsächlich als die Differenz zwischen einem angepassten Verkaufswert und einem angepassten Erwerbswert berechnet.
Der Erwerbswert kann unter anderem den Kaufpreis, bestimmte Steuern und Kosten aus dem Kauf sowie dokumentierte Investitionen und Verbesserungen umfassen. Regelmäßige Wartung und Reparaturen werden jedoch nicht auf die gleiche Weise als Verbesserungen betrachtet. Der Verkaufswert kann durch Kosten und Steuern, die direkt mit dem Verkauf zusammenhängen und vom Verkäufer bezahlt werden, reduziert werden.
Für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien beträgt der Steuersatz für einen Nicht-Ansässigen normalerweise 19%.
Gut zu wissen: Wenn die Immobilie zuvor vermietet wurde, kann die steuerliche Abschreibung den Erwerbswert beeinflussen. Die AEAT gibt an, dass die Mindestabschreibung berücksichtigt werden sollte, auch wenn der Abzug zuvor nicht tatsächlich vorgenommen wurde. Dies kann den steuerpflichtigen Kapitalgewinn erhöhen.
Wenn der Verkäufer nicht ansässig ist, behält der Käufer normalerweise 3% des Verkaufspreises ein und zahlt den Betrag über das Modelo 211 an die Agencia Tributaria. Der Betrag wird mit der endgültigen Kapitalertragssteuer verrechnet.
Eigentum und Eigentümer auswählen – Wenn Sie die Immobilie bereits in Estity eingegeben haben, verwenden wir die gespeicherten Informationen, wie z.B. Eigentümer und Kaufdatum.
Verkauf hinzufügen – Geben Sie das Verkaufsdatum und den Verkaufspreis ein. Estity zeigt gleichzeitig, wie sich der obligatorische 3%ige Einbehalt für nicht ansässige Verkäufer auf die Berechnung auswirkt.
Kosten beim Verkauf hinzufügen – Füllen Sie zum Beispiel Maklergebühren, Rechtskosten, kommunale Plusvalía und andere direkt mit dem Verkauf verbundene Kosten aus.
Kaufinformationen vervollständigen – Überprüfen Sie den Kaufpreis und fügen Sie relevante Kosten vom Kauf hinzu, wie Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer, Notar, Grundbuchamt und Anwalt. Dokumentierte Verbesserungen können hier ebenfalls angegeben werden.
Berechnen und Zahlungsoptionen wählen – Estity berechnet den Kapitalgewinn und die Steuer. Dann fahren Sie mit den Zahlungsoptionen fort und vervollständigen die Erklärung.
Informationen darüber, wann und für welchen Betrag die Immobilie gekauft wurde.
Dokumentation für relevante Steuern, Notar, Register und andere Erwerbskosten.
Dokumentation für Investitionen und Verbesserungen, die den Erwerbswert beeinflussen können.
Verkaufspreis, Datum und Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf.
Dokumentation vom Käufer, die den einbehaltenen Betrag und die Zahlung an die Steuerbehörde zeigt.
Wenn die Immobilie vermietet wurde, können Informationen über Mietzeiträume und Abschreibungen erforderlich sein.
Kapitalertragssteuer schätzen
Möchten Sie einen ersten Eindruck vom Kapitalgewinn und der Steuer erhalten, bevor Sie mit der Erklärung beginnen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Kapitalertragsrechner
Tag des Verkaufs → Innerhalb von 1 Monat, Der Käufer zahlt 3% des Kaufpreises über Modelo 211. → Danach, Der Verkäufer erklärt den tatsächlichen Kapitalgewinn über Modelo 210. → Endergebnis, Zahlen Sie die Differenz oder beantragen Sie eine Rückerstattung des überschüssigen Betrags.
Wenn eine Immobilie von einem Nichtansässigen verkauft wird, ist der Käufer verpflichtet, 3% des vereinbarten Kaufpreises einzubehalten und den Betrag an die Agencia Tributaria zu zahlen. Der Betrag ist eine Vorauszahlung auf die endgültige Kapitalertragssteuer des Verkäufers – keine separate 3% Steuer.
Der Käufer meldet die Einbehaltung über das Modelo 211 innerhalb von einem Monat nach dem Verkauf und muss dem Verkäufer Unterlagen zur Verfügung stellen, die es ermöglichen, den Betrag im Modelo 210 des Verkäufers abzuziehen.
Wenn der einbehaltene Betrag:
- niedriger als die endgültige Steuer ist
→ zahlt der Verkäufer die Differenz.
- höher als die endgültige Steuer ist
→ kann der Verkäufer eine Rückerstattung des Überschusses beantragen.
Wann sollte der Kapitalgewinn erklärt werden?
Der Kapitalgewinn nach einem Immobilienverkauf hat eine spezifische Frist.
Das Modelo 210 muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Monats ab dem Verkaufsdatum eingereicht werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Erklärung innerhalb von etwa vier Monaten nach dem Verkauf eingereicht werden sollte.
Verkaufsdatum
→ 1 Monat für das Modelo 211
→ dann 3 Monate für das Modelo 210 des Verkäufers
Wichtig: Die Frist für den Kapitalgewinn unterscheidet sich sowohl vom fiktiven Einkommen als auch vom Mieteinkommen. Sie wird ab dem tatsächlichen Verkauf berechnet, nicht ab dem Kalenderjahr
MODELO 210
Sammeln Sie Kauf- und Verkaufsinformationen, berechnen Sie den Kapitalgewinn und verwalten Sie die beim Verkauf vorgenommene 3% Einbehaltung. Estity führt Sie zu einer abgeschlossenen digitalen Erklärung.
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden normalerweise mit 19 % für nicht ansässige natürliche Personen besteuert.
Nicht unbedingt. Bei einem Verkauf durch einen Nichtansässigen behält der Käufer normalerweise 3 % des Kaufpreises als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer ein. Die endgültige Berechnung kann einen weiteren zu zahlenden Betrag oder eine potenzielle Rückerstattung zeigen.
Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises ein und zahlt den Betrag innerhalb eines Monats nach dem Verkauf mit dem Formular Modelo 211 an die Agencia Tributaria.
Wenn der einbehaltene Betrag die endgültige Steuer übersteigt, kann der Verkäufer die Rückerstattung der Differenz über das Modelo 210 beantragen.
Anschaffungskosten, bestimmte Steuern und Gebühren, Investitionen und Verbesserungen können den Anschaffungswert beeinflussen. Kosten und Steuern, die direkt mit dem Verkauf zusammenhängen, können wiederum den Verkaufswert reduzieren.
Es hängt von der Art der Arbeit ab. Investitionen und tatsächliche Verbesserungen können eingeschlossen sein, während regelmäßige Wartung und Reparaturen nicht auf die gleiche Weise behandelt werden.
Für eine Immobilie, die vermietet war, kann der Anschaffungswert um steuerliche Mindestabschreibungen für die Vermietungszeiträume reduziert werden müssen, auch wenn die Abschreibung in früheren Steuererklärungen nicht tatsächlich geltend gemacht wurde. Dies kann den zu versteuernden Kapitalgewinn erhöhen.
Modelo 210 für den Kapitalgewinn muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines Monats ab dem Verkaufstag eingereicht werden.
Nein. Die kommunale Kapitalertragssteuer ist eine separate kommunale Steuer und nicht dasselbe wie die staatliche Kapitalertragssteuer, die über das Modelo 210 erklärt wird.
Ja. Estity hilft Ihnen, die Dokumente zu sammeln, den Kapitalertrag zu berechnen und das Modelo 210 digital einzureichen.
Nutzen Sie die Immobilie privat oder vermieten Sie sie? Estity hilft Ihnen auch bei anderen Erklärungen im Zusammenhang mit Ihrem Immobilienbesitz in Spanien.

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Für diejenigen, die eine Immobilie in Spanien besitzen und sie privat nutzen oder für den persönlichen Gebrauch das ganze Jahr über oder teilweise zur Verfügung haben.
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