
Ein vollständiger Überblick für alle, die eine Immobilie in Spanien besitzen, aber im Ausland leben.
Nicht-residente Immobilieneigentümer in Spanien erwartet ein vertrautes Steuersystem, jedoch mit wichtigen Änderungen bei Kurzzeitvermietungen. Zwei Erklärungszeiträume prägen das kommende Jahr, während eine neue Meldung der Vermietungsaktivitäten über OTA-Plattformen verpflichtend ist.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht im Land ansässig sind, gilt die Immobilie als wirtschaftlicher Vermögenswert, der steuerliche Konsequenzen erzeugt. Die Steuerpflicht entsteht unabhängig davon, ob Sie die Immobilie vermieten oder nicht. Die drei häufigsten Erklärungsarten sind:
Auch wenn Sie Ihre Immobilie nie vermieten, gilt sie nach spanischem Recht als Quelle eines fiktiven Einkommens. Dieses muss jährlich erklärt und versteuert werden.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten – kurzfristig, langfristig oder in Kombination – müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen erklären.
Beim Verkauf muss ein etwaiger Gewinn erklärt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits die retención gezahlt haben (3 %, die der Käufer einbehält). Die Meldung muss spätestens vier Monate nach dem Verkaufsdatum erfolgen.
Seit 2025 müssen alle Mieteinnahmen in einer einzigen jährlichen Einreichung erklärt werden, und zwar im Januar des Folgejahres. Dies ersetzt die frühere vierteljährliche Meldung.
Das bedeutet: Mieteinnahmen für 2026 müssen vom 1. bis 20. Januar 2027 eingereicht werden.
Alle touristischen und Kurzzeitvermietungen fallen jetzt unter ein zentrales Register – das Single Rental Registry
Für Vermieter bedeutet dies, dass Lizenzangaben in allen Kanälen korrekt und aktuell sein müssen.
Eine verspätete Einreichung kann zu Verspätungszuschlägen, Zinsen und zusätzlichen Sanktionen der spanischen Steuerbehörde führen.
Für EU-/EWR-Eigentümer basiert die Steuer auf dem Nettoeinkommen (Einnahmen – Ausgaben).
Für Eigentümer außerhalb der EU/des EWR basiert die Steuer auf dem Bruttoeinkommen (keine Abzüge).
Das fiktive Einkommen basiert auf dem Katasterwert (valor catastral) der Immobilie:
Dieser Betrag wird je nach steuerlichem Wohnsitz des Eigentümers mit dem entsprechenden Satz versteuert.
Die Konsequenzen können erheblich sein:
Die spanische Steuerbehörde hat die Kontrolle über Nicht-Residenten in den letzten Jahren verschärft, insbesondere durch automatische Datenabgleiche mit dem Immobilienregister und digitalen Vermietungsplattformen.
Mit Estity erhalten Sie Unterstützung im gesamten Prozess – vom automatischen Abruf der Immobiliendaten bis zur korrekten Berechnung sowohl des fiktiven Einkommens als auch der Mieteinnahmen.
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