
Gastartikel von Certus Law
Wenn Sie Immobilien in Spanien besitzen – oder einen Kauf planen – gibt es einen rechtlichen Schritt, den viele ausländische Käufer völlig übersehen: die Errichtung eines spanischen Testaments.
Es ist vielleicht nicht das spannendste Thema, aber eine fehlende Nachlassplanung in Spanien kann zu kostspieligen Verzögerungen, Familienstreitigkeiten und einer erheblichen Steuerlast für Ihre Angehörigen führen. Die gute Nachricht: Es muss nicht kompliziert sein – solange Sie von Anfang an den richtigen Weg wählen.
Viele nordeuropäische Käufer gehen davon aus, dass ihr Testament in der Heimat alles abdeckt, einschließlich ihrer spanischen Immobilie. In der Praxis ist dies jedoch selten unkompliziert. Das spanische Erbrecht hat eigene Regeln, Verfahren und – ganz entscheidend – eigene steuerliche Auswirkungen.
Ein speziell nach spanischem Recht errichtetes Testament macht den Prozess für Ihre Erben deutlich reibungsloser und schneller und vermeidet teure grenzüberschreitende Rechtsverfahren.
Nach der EU-Verordnung 650/2012 (der „Brüssel-IV“-Verordnung) können Bürger von EU-Ländern wählen, dass das Recht ihrer Staatsangehörigkeit für ihren gesamten Nachlass gilt. Aber selbst in diesem Fall vereinfacht ein separates spanisches Testament für Ihre spanischen Vermögenswerte den Prozess enorm und spart Zeit und Geld, wenn der Moment kommt.
Ein privates Testament wird vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst, ohne Beteiligung eines Notars oder Anwalts. Es kostet zwar nichts, aber die Risiken überwiegen die Ersparnis bei Weitem.
Nach dem Tod des Erblassers muss ein privates Testament ein formelles gerichtliches Validierungsverfahren (acto de notoriedad) durchlaufen, um seine Echtheit festzustellen. Es kann leicht verloren gehen oder zerstört werden – versehentlich oder absichtlich – und bietet keine Garantie für rechtliche Gültigkeit. Es ist außerdem deutlich anfälliger für Anfechtungen durch Erben oder andere Beteiligte.
Unsere Empfehlung: Vermeiden Sie diese Option vollständig. Die scheinbare Ersparnis von wenigen hundert Euro kann Ihre Erben Tausende kosten – an Zeit, Anwaltskosten und Familienkonflikten.
Dies ist die mit Abstand häufigste und empfohlene Testamentsart in Spanien.
Es wird vor einem spanischen Notar (notario) unterzeichnet, der Ihre Identität prüft, sicherstellt, dass das Dokument dem spanischen Recht entspricht, und das Original in seinen amtlichen Unterlagen aufbewahrt.
Das Testament wird anschließend im Zentralen Testamentsregister (Registro de Últimas Voluntades) in Madrid registriert, sodass Ihre Erben nach Ihrem Tod dessen Existenz leicht überprüfen und eine beglaubigte Kopie erhalten können.
Ein notarielles Testament bietet Rechtssicherheit, kann kaum verloren gehen und verringert das Risiko von Streitigkeiten oder Anfechtungen erheblich.
Die Kosten sind minimal – in der Regel zwischen 50 € und 100 € – und der Vorgang kann meist in einem einzigen Termin abgeschlossen werden, sofern Sie wissen, was Sie aufnehmen möchten.
Wichtiger Hinweis:
Der Notar stellt zwar sicher, dass das Testament rechtsgültig ist, berät aber nicht zum Inhalt des Testaments oder zu dessen steuerlichen Auswirkungen. Für einfache Situationen kann das ausreichen. Für viele Immobilieneigentümer – insbesondere mit Vermögenswerten in mehr als einem Land – lohnt es sich jedoch, einen Schritt weiter zu gehen.
Diese Option verbindet die Sicherheit eines notariellen Testaments mit einer vorausgehenden individuellen rechtlichen und steuerlichen Beratung.
Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihre Gesamtsituation – Ihre Vermögenswerte in Spanien und im Ausland, Ihre familiären Verhältnisse, Ihren Aufenthaltsstatus und die geltenden Steuerregeln – und hilft Ihnen, Ihr Testament so effizient wie möglich zu gestalten.
Das ist besonders wertvoll, wenn Sie:
Die Erbschaftsteuer in Spanien kann erheblich sein, und die Regeln unterscheiden sich stark zwischen den Regionen. Andalusien beispielsweise hat ein eigenes regionales Steuersystem, das wichtige Vorteile bieten kann – aber nur, wenn Ihre Angelegenheiten im Voraus richtig strukturiert sind.
Die Investition in eine fundierte Rechtsberatung in dieser Phase kann Ihren Erben ein Vielfaches dieses Betrags ersparen.
Ein spanisches Testament ist keine Ausgabe – es ist ein Geschenk an Ihre Familie.
Für den Preis eines Wochenendausflugs geben Sie Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass, wenn der Zeitpunkt kommt, alles reibungslos, schnell und ohne unnötige Kosten abgewickelt wird.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen und noch kein spanisches Testament haben, empfehlen wir Ihnen dringend, eher früher als später zu handeln.
Certus mit Sitz in Málaga unterstützt ausländische Staatsangehörige während des gesamten Prozesses – von der ersten Prüfung Ihrer persönlichen und steuerlichen Situation bis zur Unterzeichnung vor dem Notar.
Sie arbeiten auf Englisch und sind erfahren in den spezifischen Fragestellungen, mit denen nordische und andere nordeuropäische Käufer in Andalusien konfrontiert sind.
Nehmen Sie gerne Kontakt für ein Erstgespräch auf. Sie beraten Sie gerne dazu, ob ein einfaches notarielles Testament für Ihre Situation ausreicht oder ob sich eine vorherige Planung lohnt.
Eine Immobilie im Ausland zu besitzen bedeutet nicht nur das Heute – es geht darum, Klarheit und Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.
Mit Estity können Sie:
Ein spanisches Testament ist ein Teil des Puzzles – alles strukturiert und zugänglich zu haben, ist das, was wirklich Sicherheit schafft.