
Was das für Immobilieneigentümer in Spanien bedeutet
Gastbeitrag von Certus Law
Am 21. Mai 2026 erließ Spaniens Oberster Gerichtshof das Urteil Nr. 620/2026 – eine Entscheidung, die Zehntausende Immobilieneigentümer im ganzen Land betrifft, darunter die große und wachsende Gemeinschaft nordischer Staatsangehöriger, die Ferienhäuser oder Kurzzeitvermietungsobjekte an der spanischen Küste und auf den Inseln besitzen.
Das Gericht erklärte das Königliche Dekret 1312/2024, das die nationale Regierung im Dezember 2024 erlassen hatte, teilweise für nichtig. Es hatte ein zentralisiertes nationales Register für Kurzzeitvermietungsobjekte eingeführt, die über digitale Plattformen beworben werden. Das Urteil: Der Zentralstaat hat seine verfassungsmäßigen Befugnisse überschritten.
Das nationale Kurzzeitvermietungsregister wurde mit einem nachvollziehbaren Ziel geschaffen: die Ausbreitung illegaler Ferienvermietungen auf Plattformen wie Airbnb und Booking.com einzudämmen, die nach Ansicht der Regulierungsbehörden zur Wohnungsknappheit in beliebten Reisezielen beitragen. Die Regierung berief sich auf die EU-Verordnung 2024/1028 – einen europäischen Rahmen, der die Mitgliedstaaten zur Harmonisierung der Datensysteme für Kurzzeitvermietungen verpflichtet – als Rechtsgrundlage.
Nach dem Dekret vom Dezember 2024 musste jede Immobilie, die auf einer digitalen Plattform für kurzfristige touristische oder saisonale Vermietung inseriert wurde, in dieser neuen nationalen Datenbank registriert werden – zusätzlich zu den bestehenden regionalen Registern.
Das zentrale Register für Kurzzeitvermietungen wurde gekippt. Dem Staat fehlte die Kompetenz, eine nationale Datenbank zu schaffen, die regionale Systeme dupliziert.
Das Online-Portal für den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden übersteht das Urteil und bleibt aktiv. Über 11.000 illegale Verträge wurden darüber bereits gemeldet.
Die Regulierung von Wohnen und Tourismus liegt bei den Autonomen Gemeinschaften. Mit dem Wegfall des nationalen Registers sind Andalusien, die Balearen, Valencia und andere nun die alleinigen Registerführer.
Die EU-Verordnung verpflichtet Spanien weiterhin zur Harmonisierung seiner Datensysteme. Das Gericht befand, dass sie kein paralleles nationales Register rechtfertigte – Anpassung, nicht Duplizierung, lautet der Auftrag.
Die EU-Verordnung 2024/1028 tritt in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, harmonisierte Datensysteme für Kurzzeitvermietungen aufzubauen.
Die spanische Regierung erlässt das Königliche Dekret 1312/2024 und schafft das nationale Registro Único de Arrendamientos de Corta Duración.
Die valencianische Regionalregierung (Generalitat Valenciana) ficht das Dekret vor dem Obersten Gerichtshof an und beruft sich auf einen Eingriff in regionale Befugnisse.
Der Oberste Gerichtshof erlässt das Urteil 620/2026: nationales Register annulliert; digitales einheitliches Portal bestätigt; Regionen als alleinige zuständige Behörden bestätigt.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, die Sie kurzfristig vermieten – ob über eine Plattform oder direkt –, ist die praktische Konsequenz einfach: Ihre Registrierungspflichten hängen jetzt vollständig von der Autonomen Gemeinschaft ab, in der sich Ihre Immobilie befindet.
Regionen wie Andalusien, die Balearen, die Kanarischen Inseln und die Region Valencia unterhalten jeweils eigene Registrierungssysteme mit unterschiedlichen Anforderungen, Gebühren, Prüfstandards und Durchsetzungsansätzen. Das Wohnungsministerium hat die Regionalregierungen bereits aufgefordert, die Compliance-Kontrollen zu verstärken – dies ist also kein Moment anzunehmen, die Lage sei weniger reguliert als zuvor. Im Gegenteil: Die Regionalbehörden stehen unter Druck, die Lücke zu füllen.
Plattformen wie Airbnb und Booking.com sind bereits verpflichtet, Inseratsdaten über das digitale einheitliche Portal, das das Urteil überstanden hat, mit den Behörden zu teilen. Nicht lizenzierte Inserate bleiben exponiert.
Certus Asesores ist ein Partner von Estity und berät regelmäßig internationale Immobilieneigentümer – darunter Mandanten aus den nordischen Ländern – zu spanischen Immobilien, Vermietungs-Compliance und Unternehmensangelegenheiten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Immobilie korrekt im richtigen regionalen System registriert ist, und Hilfe wünschen – melden Sie sich bei uns.
Estity macht das Immobilieneigentum in Spanien einfacher, indem es Eigentümern hilft, Dokumente, Pflichten, wichtige Termine und relevante lokale Kontakte im Griff zu behalten.
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