
Registradores de españa
Seit der Einführung des nationalen Registers für Kurzzeitvermietungen ist die Zahl der registrierten Immobilien rasant gestiegen. Stand Januar 2026 zeigen die offiziellen Statistiken Folgendes:
Ein großer Teil der Registrierungen betrifft ganze Immobilien, die für touristische Zwecke genutzt werden, das Register umfasst jedoch auch andere Formen der befristeten Vermietung. Die Daten werden vom Colegio de Registradores verwaltet und basieren auf Anträgen, die sowohl digital als auch persönlich eingereicht wurden.
Zusätzlich zur Registrierungspflicht für Mietobjekte wurde nun eine jährliche Meldepflicht eingeführt, die an eine bestehende NRUA-Nummer geknüpft ist. Diese Meldung wird üblicherweise als Depósito de NRUA bezeichnet und stellt keine neue Registrierungsnummer dar, sondern einen wiederkehrenden Bericht, der zusammenfasst, wie die Immobilie tatsächlich vermietet wurde.
Die Meldung gilt für alle Immobilieneigentümer mit einer NRUA-Nummer, die über eine OTA vermieten, und muss jährlich eingereicht werden.
Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie vermieten und eine NRUA-Nummer besitzen, müssen eine jährliche Zusammenfassung ihrer Vermietungsaktivität einreichen. Zweck der Meldung ist es, den Behörden einen Gesamtüberblick über die Nutzung der Immobilie im Laufe des Jahres zu verschaffen.
Wichtig zu wissen: Es werden keine personenbezogenen Daten der Gäste gemeldet. Alle Informationen werden in anonymisierter Form übermittelt.
Die jährliche NRA-Meldung ersetzt nicht die Steuererklärung. Sie ist eine separate Informationspflicht und gilt unabhängig davon, ob die Vermietung steuerpflichtige Einnahmen erzeugt hat oder nicht.
Zweck der jährlichen Meldung ist es:
Die Meldung ist für alle Immobilien mit einer NRUA-Nummer verpflichtend, gilt pro Immobilie und ersetzt keine anderen Anforderungen wie Tourismuslizenzen, regionale Vorschriften oder Steuererklärungen.
Wird der jährliche NRUA-Bericht nicht oder verspätet eingereicht, kann dies unmittelbare Folgen haben:
In der Praxis bedeutet dies, dass die gesamte Vermietungsaktivität gestoppt werden kann, bis die Meldung korrekt abgeschlossen wurde.
Die jährliche NRA-Meldung muss digital erfolgen und wird über das Colegio de Registradores oder persönlich beim zuständigen Grundbuchamt abgewickelt.
In der Praxis bedeutet das:
Ab wann kann ich die Anwendung herunterladen und auf welcher Plattform ist sie verfügbar?
Das N2-Programm steht ab dem 31. Januar 2026 zum Download bereit. Sie können die Anwendung im elektronischen Portal des Colegio de Registradores (Sede Electrónica del Colegio de Registradores) im Bereich „Documentation and downloads“ herunterladen.
Gehen Sie dazu auf:
https://sede.registradores.org/sede/sede-corpme-web/home/
Weitere Informationen und offizielle Angaben finden Sie hier:
https://www.registradores.org/documents/d/guest/promocional_depositos_nrua-4