17. Juli 2026
Registradores de españa

Registradores de españa

Neue Anforderung für die Vermietung von Immobilien in Spanien: NRA-/NRUA-Nummer und jährliche Meldung

Seit der Einführung des nationalen Registers für Kurzzeitvermietungen ist die Zahl der registrierten Immobilien rasant gestiegen. Stand Januar 2026 zeigen die offiziellen Statistiken Folgendes:

NRA-Registrierung – Kennzahlen.

  • Insgesamt ausgestellte NRA-/NRUA-Nummern: rund 400.000
  • Vollständig genehmigte Registrierungen: rund 300.000
  • Registrierungen mit vorläufigem Status: rund 16.500
  • Widerrufene Registrierungen: rund 84.000

Ein großer Teil der Registrierungen betrifft ganze Immobilien, die für touristische Zwecke genutzt werden, das Register umfasst jedoch auch andere Formen der befristeten Vermietung. Die Daten werden vom Colegio de Registradores verwaltet und basieren auf Anträgen, die sowohl digital als auch persönlich eingereicht wurden.

Depósito de NRUA – was bedeutet die jährliche Meldung in der Praxis?

Zusätzlich zur Registrierungspflicht für Mietobjekte wurde nun eine jährliche Meldepflicht eingeführt, die an eine bestehende NRUA-Nummer geknüpft ist. Diese Meldung wird üblicherweise als Depósito de NRUA bezeichnet und stellt keine neue Registrierungsnummer dar, sondern einen wiederkehrenden Bericht, der zusammenfasst, wie die Immobilie tatsächlich vermietet wurde.

Die Meldung gilt für alle Immobilieneigentümer mit einer NRUA-Nummer, die über eine OTA vermieten, und muss jährlich eingereicht werden.

Erster Meldezeitraum

  • 1. Februar – 2. März 2026
  • Umfasst die im Jahr 2025 durchgeführten Vermietungsaktivitäten

Was beinhaltet die jährliche Meldung?

Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie vermieten und eine NRUA-Nummer besitzen, müssen eine jährliche Zusammenfassung ihrer Vermietungsaktivität einreichen. Zweck der Meldung ist es, den Behörden einen Gesamtüberblick über die Nutzung der Immobilie im Laufe des Jahres zu verschaffen.

Der Bericht muss unter anderem enthalten:

  • Art der Vermietung (z. B. touristische Vermietung oder andere befristete Vermietung)
  • Anzahl der Verträge oder Mietzeiträume
  • NRUA-Nummer
  • Registrierungscode der Immobilie (CRU)
  • Daten jedes Check-ins und Check-outs
  • Anzahl der Gäste pro Buchung

Wichtig zu wissen: Es werden keine personenbezogenen Daten der Gäste gemeldet. Alle Informationen werden in anonymisierter Form übermittelt.

Die jährliche NRA-Meldung ersetzt nicht die Steuererklärung. Sie ist eine separate Informationspflicht und gilt unabhängig davon, ob die Vermietung steuerpflichtige Einnahmen erzeugt hat oder nicht.

Wer ist betroffen?

  • Eigentümer von Immobilien, die kurzfristig oder befristet vermietet werden
  • Vermietungen über Plattformen wie Airbnb, Booking.com usw.
  • Auch nicht-residente Immobilieneigentümer sind einbezogen

Warum wird das Depósito de NRUA eingeführt?

Zweck der jährlichen Meldung ist es:

  • sicherzustellen, dass das nationale Register die tatsächliche Nutzung der Immobilien widerspiegelt
  • die Transparenz bei Kurzzeit- und Saisonvermietungen zu erhöhen
  • den Behörden bessere Kontroll- und Aufsichtsinstrumente an die Hand zu geben
  • illegale oder nicht registrierte Vermietungen zu verhindern

Die Meldung ist für alle Immobilien mit einer NRUA-Nummer verpflichtend, gilt pro Immobilie und ersetzt keine anderen Anforderungen wie Tourismuslizenzen, regionale Vorschriften oder Steuererklärungen.

Was passiert, wenn der Bericht nicht eingereicht wird?

Wird der jährliche NRUA-Bericht nicht oder verspätet eingereicht, kann dies unmittelbare Folgen haben:

  • Die NRUA-Nummer kann ausgesetzt oder widerrufen werden
  • Die Immobilie darf nicht mehr inseriert werden
  • Die Immobilie darf nicht legal vermietet werden
  • Vermietungsplattformen können Inserate sperren

In der Praxis bedeutet dies, dass die gesamte Vermietungsaktivität gestoppt werden kann, bis die Meldung korrekt abgeschlossen wurde.

Wie muss die NRA-Meldung eingereicht werden?

Die jährliche NRA-Meldung muss digital erfolgen und wird über das Colegio de Registradores oder persönlich beim zuständigen Grundbuchamt abgewickelt.

In der Praxis bedeutet das:

  • Die Meldung wird elektronisch eingereicht, nicht über die Steuererklärung
  • Die Einreichung erfolgt über die technische Lösung des Colegio de Registradores
  • Der Bericht muss in einem standardisierten XBRL-Format eingereicht werden
  • Zur Erstellung der korrekten Berichtsdatei wird eine spezielle Anwendung, die sogenannte N2-Anwendung, verwendet
  • Bei persönlicher Einreichung muss diese beim zuständigen Grundbuchamt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen erfolgen.

Ab wann kann ich die Anwendung herunterladen und auf welcher Plattform ist sie verfügbar?

Das N2-Programm steht ab dem 31. Januar 2026 zum Download bereit. Sie können die Anwendung im elektronischen Portal des Colegio de Registradores (Sede Electrónica del Colegio de Registradores) im Bereich „Documentation and downloads“ herunterladen.

Gehen Sie dazu auf:

https://sede.registradores.org/sede/sede-corpme-web/home/

Wichtig zu beachten

  • Die Meldung muss jährlich erfolgen
  • Eine gültige NRUA-Registrierung ist Voraussetzung
  • Eine fehlerhafte oder unterlassene Meldung kann zu Sanktionen oder künftigen Compliance-Problemen führen

Weitere Informationen und offizielle Angaben finden Sie hier:

https://www.registradores.org/documents/d/guest/promocional_depositos_nrua-4