
Ein kompletter Leitfaden für alle, die eine Immobilie in Spanien besitzen, aber im Ausland leben.
Nicht-residente Immobilieneigentümer in Spanien kennen die grundlegende Steuerstruktur, doch 2025 bringt wichtige Änderungen – vor allem für Kurzzeitvermietungen. Zwei Erklärungszeiträume prägen das kommende Jahr, während ein neues Mietregister ändert, wie touristische Immobilien auf digitalen Plattformen inseriert werden dürfen.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht steuerlich ansässig sind, gilt Ihre Immobilie als Vermögenswert, der Steuerpflichten erzeugt – unabhängig davon, ob Sie sie vermieten oder nicht. Die drei häufigsten Erklärungsarten sind:
Auch wenn Sie Ihre Immobilie nie vermieten, geht das spanische Recht davon aus, dass sie ein fiktives Einkommen erzeugt, das jährlich erklärt und versteuert werden muss.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten – kurzfristig, langfristig oder in Kombination – müssen Ihre Mieteinnahmen erklärt werden.
Beim Verkauf Ihrer Immobilie muss jeder Gewinn erklärt werden, auch wenn der Käufer bereits 3 % Einbehalt (retención) abgeführt hat. Die Erklärung muss spätestens vier Monate nach dem Verkauf eingereicht werden.
Ab 2025 werden alle Mieteinnahmen über eine einzige jährliche Erklärung im Januar des Folgejahres gemeldet. Dies ersetzt das bisherige Quartalssystem.
Für Einnahmen aus dem Jahr 2025 gilt der Abgabezeitraum 1.–20. Januar 2026.
Alle touristischen und Kurzzeitvermietungsobjekte werden nun in einem zentralen Register erfasst – dem einheitlichen Mietregister (Single Rental Registry).
Zentrale Anforderungen:
Wenn Sie Ihr Haus vermieten, müssen Ihre Lizenzangaben auf allen Plattformen korrekt und aktuell sein.
Eine verspätete Abgabe kann zu Strafen, Zinsen und zusätzlichen Gebühren der spanischen Steuerbehörde (AEAT) führen.
Das fiktive Einkommen basiert auf dem Katasterwert (valor catastral) der Immobilie:
Dieser berechnete Betrag wird dann entsprechend dem Residenzstatus des Eigentümers versteuert.
Das Versäumnis der Erklärung kann erhebliche Folgen haben:
In den letzten Jahren hat die AEAT die Durchsetzung verstärkt, insbesondere durch automatisierte Abgleiche mit dem Immobilienregister und digitalen Vermietungsplattformen.
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