
Wer als schwedischer Staatsbürger eine Immobilie in Spanien verkauft, steht vor einer wichtigen Frage: Wie wird der Gewinn in Schweden besteuert, wenn die Immobilie im Ausland liegt? Dieser Artikel erklärt, wie Immobilienverkäufe in Spanien für Personen besteuert werden, die in Schweden gemeldet und in Spanien nicht steuerlich ansässig sind.
Wenn Sie in Spanien Nichtresident sind (also dort nicht steuerlich ansässig), wird der Verkauf nach den spanischen Regeln für Ausländer besteuert. Dies sind die wichtigsten Steuern:
Als EU-/EWR-Bürger zahlen Sie 19 % Kapitalertragsteuer auf den Gewinn. Der Gewinn wird als Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis abzüglich anerkannter Kosten berechnet.
Zum Beispiel:
Abzüge müssen durch offizielle Belege und Rechnungen nachgewiesen werden. Weder Hypothekenzinsen noch laufende Instandhaltung sind abziehbar.
Nach spanischem Recht ist der Käufer verpflichtet, 3 % des Verkaufspreises einzubehalten und direkt an die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) abzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine etwaige Kapitalertragsteuer bezahlt wird. Ist die tatsächlich geschuldete Steuer geringer als 3 %, können Sie über das Formular Modelo 210 eine Erstattung beantragen.
Dies ist eine kommunale Steuer, die auf dem Wertzuwachs des Grundstücks (nicht der Immobilie) basiert. Die Höhe variiert zwischen den Gemeinden und wird anhand der Besitzdauer und des Wertzuwachses des Grundstücks berechnet. Die Steuer wird in der Regel vom Verkäufer bezahlt, kann aber zwischen den Parteien vereinbart werden.
Wenn Sie in Schweden unbeschränkt steuerpflichtig sind, muss der Verkauf in Ihrer schwedischen Einkommensteuererklärung angegeben werden, auch wenn Sie bereits in Spanien Steuern gezahlt haben. Denn Schweden besteuert Einkünfte und Kapitalgewinne aus der ganzen Welt.
Ja. Schweden und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, sodass Sie eine Anrechnung der bereits in Spanien gezahlten Kapitalertragsteuer beantragen können.
Gilt die Immobilie nach schwedischen Regeln als Privatwohnung, müssen 22/30 des Kapitalgewinns in Schweden versteuert werden. Der quotierte Betrag wird mit 30 % besteuert, was einer effektiven Steuer von 22 % auf den gesamten Kapitalgewinn entspricht. In anderen Ländern können abweichende Steuerregeln für Kapitalgewinne gelten.
Das bedeutet, Sie:
Sie zahlen dadurch in der Regel nur die Differenz in Schweden.
Verkaufspreis: 400.000 €
Kaufpreis und abziehbare Kosten: 300.000 €
Kapitalgewinn: 100.000 €
Spanische Kapitalertragsteuer:
100.000 € × 19 % = 19.000 €
Schwedische Kapitalertragsteuer:
100.000 € × 22/30 = 73.333 €
73.333 € × 30 % = 22.000 €
Anrechnung:
22.000 € − 19.000 € = 3.000 € in Schweden zu zahlen
Beachten Sie, dass nur spanische Steuern angerechnet werden, die tatsächlich gezahlt wurden und belegt werden können. Die Berechnung ist vereinfacht. In der schwedischen Steuererklärung müssen alle Beträge in schwedische Kronen umgerechnet werden, wodurch der schwedische Kapitalgewinn von dem in Spanien berechneten abweichen kann.
Um Strafzuschläge und Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Schritte sorgfältig beachten:
Wird einer dieser Schritte versäumt, drohen:
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien als Schwede bedeutet Steuerpflicht sowohl in Spanien als auch in Schweden, doch bei richtiger Handhabung lässt sich eine Doppelbesteuerung vermeiden. Am wichtigsten ist es, alles korrekt zu dokumentieren, Fristen einzuhalten und bei Bedarf Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Estity hilft Ihnen, organisiert und vorbereitet zu bleiben, indem wir:
Mit der richtigen Struktur wird der Verkauf einfacher, sicherer und besser planbar.