
Viele Immobilieneigentümer in Spanien denken über eine Vermietung nach. Wichtig ist jedoch zu verstehen, dass es verschiedene Vermietungsarten gibt – jede unterliegt eigenen Gesetzen. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede zwischen Touristenvermietung, Zeitmiete und dauerhafter (Langzeit-)Vermietung nach spanischem Recht.
Wenn Sie ein Haus in Spanien besitzen und über eine Vermietung nachdenken, müssen Sie unbedingt wissen, welche Art der Vermietung Sie anbieten. Das spanische Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Mietvertragsarten – und eine falsche Einordnung kann zu rechtlichen und finanziellen Problemen führen.
-Diese Art ist für Mieter gedacht, die die Immobilie als Hauptwohnsitz („vivienda habitual“) nutzen.
-Geregelt durch das Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU) – Spaniens städtisches Mietgesetz.
-Verträge können frei vereinbart werden, müssen aber auf mindestens 5 Jahre verlängert werden (bzw. 7 Jahre, wenn der Vermieter ein Unternehmen ist).
-Mieter genießen starken Schutz, einschließlich Verlängerungsrechten und Kündigungsbeschränkungen.
-Für Langzeitvermietungen ist in der Regel keine besondere Lizenz erforderlich.
Vorsichtsmaßnahmen und Risiken
-Verträge müssen klar festhalten, dass die Vermietung zur Nutzung als Hauptwohnsitz erfolgt.
-Vermieter müssen Mieteinnahmen in Spanien melden und versteuern.
-Gehört die Immobilie zu einer Eigentümergemeinschaft, können lokale Regeln gelten.
-Nicht zur Nutzung als Hauptwohnsitz gedacht – z. B. für Arbeit, Studium oder Saisonaufenthalte.
-Auf Spanisch als „arrendamiento de temporada“ bezeichnet.
-Befristete Verträge bieten nicht denselben Mieterschutz wie Langzeitverträge.
-Keine feste gesetzliche Höchstdauer, aber Verträge über 11 Monate können als dauerhaft umqualifiziert werden.
-Reformvorschläge sehen eine Begrenzung der Zeitmiete auf 12 Monate vor.
Wichtige Überlegungen
-Verträge müssen den befristeten Charakter und den Zweck angeben (z. B. „für ein Universitäts-Austauschprogramm von Januar bis Juni“).
-Eine falsche Einordnung kann Mietern Langzeitrechte nach dem LAU verschaffen.
-Vorsicht bei generischen „11-Monats-Verträgen“ – Gerichte können Mietern dennoch ein 5-jähriges Wohnrecht zusprechen.
-Flexibler für Vermieter, aber mit häufigerem Mieterwechsel verbunden.
Wenn Sie einen Mietvertrag als „befristet“ aufsetzen, der Mieter die Immobilie aber als Hauptwohnsitz nutzt, können spanische Gerichte den Vertrag außer Kraft setzen und 5 Jahre Mieterschutz gewähren (bzw. 7 Jahre bei gewerblichen Vermietern).
Das bedeutet:
-Der Mieter kann 5–7 Jahre bleiben – auch wenn Ihr Vertrag über 11 Monate lief.
-Sie können den Vertrag nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kündigen.
So vermeiden Sie das:
-Definieren Sie die Vermietung klar als befristet, mit konkretem Zweck und Enddatum.
-Lassen Sie den Mieter eine Erklärung unterschreiben, dass die Immobilie nicht sein Hauptwohnsitz sein wird.
-Bei Unsicherheit: Holen Sie sich Unterstützung von einem Rechtsexperten für die Erstellung oder Prüfung des Mietvertrags.
-Kurzaufenthalte für den Urlaub über Airbnb oder ähnliche Plattformen erfordern eine Touristenlizenz.
-Seit dem 1. Juli 2025 müssen alle Kurzzeitvermietungen im nationalen Register für Kurzzeitvermietungen eingetragen sein.
-Regionalregierungen können strenge Beschränkungen oder Verbote verhängen.
-Verstöße können zu Bußgeldern oder Vermietungsverboten führen.
Zentrale Anforderungen
-Gültige Lizenz, Sicherheitsmaßnahmen und Energieausweis sind oft verpflichtend.
-Eigentümergemeinschaften können Touristenvermietungen im Gebäude verbieten.
-Lizenznummern müssen in allen Inseraten angezeigt werden.
-Steuerliche und rechtliche Pflichten sind strenger als bei Langzeitvermietungen.
-Klären Sie, welche Vermietungsart Sie anbieten, bevor Sie einen Vertrag erstellen.
-Nehmen Sie klare Formulierungen zu Nutzung und Dauer des Aufenthalts auf.
-Für Touristenvermietungen: Beantragen Sie eine Lizenz und befolgen Sie alle lokalen Anforderungen.
-Prüfen Sie die Regeln Ihrer Eigentümergemeinschaft – sie kann Touristenvermietungen verbieten.
-Melden Sie alle Einnahmen ordnungsgemäß nach spanischem Steuerrecht.
-Holen Sie stets rechtlichen Rat ein, wenn Sie sich bei regionalen Unterschieden unsicher sind.
Die Vermietung Ihrer spanischen Immobilie erfordert ein klares Verständnis der Vermietungskategorien. Wird die Immobilie als Hauptwohnsitz, vorübergehende Unterkunft oder für touristische Beherbergung genutzt? Jede Art hat eigene rechtliche Anforderungen – insbesondere Touristenvermietungen, die strenger kontrolliert werden. Bei falscher Einordnung drohen Vermietern ernste rechtliche Konsequenzen, einschließlich langfristiger Mieterrechte oder Verwaltungsstrafen.
Die Vermietung von Immobilien in Spanien bringt auch Erklärungen, Vorschriften und Papierkram mit sich – aber das muss nicht kompliziert sein.
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Rechtstexte in Zusammenarbeit mit Idealista, Svenska Magasinet, The Local